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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 24/2023
Aus den Gemeinden
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Sachbeschädigung

Blanker Unfug und Sachbeschädigung auf Kosten der Allgemeinheit an der Grundschule Großmaischeid

Noch nicht einmal die Pfingstferien waren heilig genug und schrecken manche Zeitgenossen auch nicht davon ab, blanken Unfug auf dem Gelände der Großmaischeider Grundschule zu betreiben – leider kein Einzelfall.

Denn wiederholt musste festgestellt werden, dass auf dem Schulgelände der Grundschule Großmaischeid offenbar bei abendlichen und nächtlichen Zusammenkünften Unfug betrieben wird.

Aktuell wurde unter dem Einsatz von roher Gewalt mutwillig eine Beschädigung an der Fassadenverkleidung herbeigeführt – konkret wurden etliche Fassadenplatten zu Bruch befördert. Die Zerstörung der massiven Fassadenplatten zeugt von einem brachialen Kraftaufwand.

Der ein oder andere „ganz Mutige“ wagte zumindest in der Vergangenheit, auch eigene gesundheitliche Risiken in Kauf nehmend, den Aufstieg auf die Dachanlagen der Turnhalle und des Schulgebäudes. Am vermeintlichen „Gipfel“ am Dachfirst angekommen wurde sodann die Blitzschutzanlage des Gebäudes seinerzeit malträtiert und verbogen.

Was bei so manchem „Geist“ in den Abendstunden als „Spaß“ gilt, hat aber bei Tageslicht und genau betrachtet einen faden und ernsten Beigeschmack:

Erstens liegt eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) vor und Zweitens führt die Schadenbeseitigung an der Fassade zu Kosten von mehreren 1.000 EUR.

§ 303 Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Der vermeintliche „Spaß“ geht, sollten die Verursacher nicht ermittelt werden können, voll zu Lasten der Allgemeinheit.

Diejenigen, die sich hier als Verursacher bezeichnen lassen müssen, können durchaus davon ausgehen, dass durch die Verbandsgemeinde Dierdorf als Schulträgerin die Sachbeschädigung bei der Polizei zur Strafanzeige gebracht wurde.

Sachdienliche Hinweise von Zeugen zum Hergang der Beschädigung der Fassaden-verkleidung, insbesondere zu den Verursachern, werden erbeten an Polizeiinspektion Straßenhaus, Tel.: 02634/9520, oder an die VG-Verwaltung Dierdorf, Tel.: 02689/291-1100.

Die „Spaßfreunde“ zu Lasten der Allgemeinheit müssen sich bewusst sein, dass künftig am Ort des Geschehens verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.

Verbandsgemeinde Dierdorf
als Schulträgerin der
Grundschule Großmaischeid