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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 25/2025
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsge­meinde Großmaischeid

für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushalts­plan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtrags­haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Großmaischeid liegt in der Zeit vom 19. Juni 2025 bis 03. Juli 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großmaischeid haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssat­zung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dier­dorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Großmaischeid, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid, schriftlich einzureichen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großmaischeid wird vor seinen Beschlüssen über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 18.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister