Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Großmaischeid liegt in der Zeit vom 19. Juni 2025 bis 03. Juli 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großmaischeid haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Großmaischeid, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großmaischeid wird vor seinen Beschlüssen über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.