Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 29. Juni 2023 bis 12. Juli 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.
Der Stadtrat der Stadt Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.