Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quellen Rüscheid 1-3 und des Brunnens Rüscheid
Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach
Verbandsgemeinden: Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf / Landkreis Neuwied
Inkrafttreten der Rechtsverordnung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf gibt hiermit bekannt, dass die Rechtsverordnung vom 24.04.2025 zum o.g. Wasserschutzgebiet am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet wurde und am 13.05.2025 in Kraft getreten ist.
Wir weisen darauf hin, dass ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog), sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Wasserbehörde-
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
und
den zuständigen Gemeindeverwaltungen (VG Rengsdorf-Waldbreitbach und VG Puderbach)
aufbewahrt und dort während der Dienststunden eingesehen werden können. Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar ist unter: https://sgdnord.rlp.de.