Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Brückrachdorf | |
| - | Flur 10, Flurstück 48, Landwirtschaftsfläche, |
| Bei dem nassen Stück groß 0,6585 ha | |
| - | Flur 11, Flurstück 11, Landwirtschaftsfläche, Vorn auf dem nassen Stück, groß 0,7191 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.