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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 27/2024
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2024 vom 03.07.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 bis 12

(werden nicht geändert)

Dierdorf, 03.07.2024
Thomas Vis, Stadtbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von Donnerstag 04.07.2024 bis einschließlich Mittwoch 17.07.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Hinweis

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 03.07.2024
Manuel Seiler, Bürgermeister