Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 772.560 | 102.070 | 874.630 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 840.420 | 44.440 | 884.860 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -67.860 | 57.630 | -10.230 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -15.300 | 63.430 | 48.130 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.249.670 | 47.830 | 1.297.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.336.300 | 49.800 | 1.386.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -86.630 | -1.970 | -88.600 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 101.930 | -61.460 | 40.470 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 4.780.443,68 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 4.774.443,68 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 4.723.843,68 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt — 4.664.823,68 EUR
und zum 31.12.2026 voraussichtlich — 4.654.593,68 EUR
Anmerkungen:
Die Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Nachtragsaufstellung noch nicht vor.
Das Jahresergebnis 2023 enthält nicht die einmalige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Grabnutzungsentgelte.
(werden nicht geändert)
Marienhausen, den 15.07.2026
Ortsgemeinde Marienhausen
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 16.07.2026 bis einschließlich 29.07.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.07.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dierdorf, 15.07.2026
Verbandsgemeindeverwaltung