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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 29/2026
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Öffentliche Bekanntmachung Larsheck

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) der Ortsgemeinde Kleinmaischeid

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kleinmaischeid hat am 29.06.2026 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogener Bebauungsplan "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck"gemäß § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), in Verbindung mit § 24 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. 194, S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S.473, 475), in all seinen Bestandteilen als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durch den Ortsbürgermeister erfolgte am 06.07.2026.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 (3) BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann aus dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planausschnitt entnommen werden kann aus dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planausschnitt entnommen werden. Er umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Kleinmaischeid, Flur 14, Flurstücke 13/5, 13/7, 13/8, 13/10 und 14/21.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Larsheck 8 und 10" als Teilplan B der 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Larsheck" der Ortsgemeinde Kleinmaischeid, bestehend aus der Planurkunde und den textlichen Festsetzungen, liegt mit der Begründung gemäß § 10 (3) BauGB vom Tage der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Darüber hinaus können die Unterlagen gemäß § 10a (2) BauGB auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/bekanntmachung-rechtskraeftige-bebauungsplaene-10a-baugb/2-aend-larsheck-teilplan-b-kleinmaischeid/abgerufen bzw. eingesehen werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen auch in das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz" (http://www.geoportal.rlp.de) eingestellt.

Hinweis nach § 44 (5) BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen (gemäß §§ 39 - 42 BauGB) sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Ortsgemeinde Kleinmaischeid) beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in § 44 (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 (4) BauGB).

Hinweis nach § 215 (2) BauGB:

Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 (1) BauGB

1.

eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie gemäß § 215 (1) BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Kleinmaischeid unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis nach § 24 (6) Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 (6) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Kleinmaischeid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 (6) Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/bekanntmachung-rechtskraeftige-bebauungsplaene-10a-baugb/2-aend-larsheck-teilplan-b-kleinmaischeid/ zum Download bereit.

Kleinmaischeid, den 07.07.2026
Ortsgemeinde Kleinmaischeid
Stefan Pung, Ortsbürgermeister