In der Gemarkung Großmaischeid, Flur 19, Flurstücke 16, 17, 39, 196/2 und 293/195 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 20.06.2022 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 (GVBl. S.448), BS 219-1, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
"Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt."
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 27.07.2022 bis 12.09.2022 bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker, Talweg 3, 56410 Montabaur, Tel. 02602-9979997 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter „https://www.westerwaldvermessung.de/service“ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker, Talweg 3, 56410 Montabaur, Tel. 02602-9979997 einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei oben genannter Vermessungsstelle oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker (Nutzerkonto Rheinland-Pfalz) erhoben werden. |
[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).