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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 30/2022
Aus den Gemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Großmaischeid

In der Gemarkung Großmaischeid, Flur 19, Flurstücke 16, 17, 39, 196/2 und 293/195 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 20.06.2022 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 (GVBl. S.448), BS 219-1, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

"Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenz­ermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze darge­stellt abgemarkt."

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 27.07.2022 bis 12.09.2022 bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker, Talweg 3, 56410 Montabaur, Tel. 02602-9979997 aus­gelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfah­rensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter „https://www.westerwaldvermessung.de/service“ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker, Talweg 3, 56410 Montabaur, Tel. 02602-9979997 einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei oben genannter Vermessungsstelle oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Christian Wilker (Nutzerkonto Rheinland-Pfalz) erhoben werden.

Christian Wilker
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).