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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 30/2023
Aus den Gemeinden
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Ergänzungssatzung „Adenrother Weg“

Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Stebach im Bereich „Adenrother Weg“;

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1 )Satz 2 BauGB

b)

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen einer Offenlage gemäß § 34 (6) i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB

Gemäß § 34 (4) Satz 1 Ziffer 3 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzungssatzung). In der Ergänzungssatzung legt die Gemeinde für einzelne Außenbereichsflächen fest, dass diese künftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet sind.

Im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben auf einem bislang unbebauten Grundstück im südöstlichen Bereich des Adenrother Weges in der Gemarkung Stebach, welches bauplanungsrechtlich derzeit nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen ist, sind für die Realisierung des Vorhabens die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB zu schaffen. Im Flächennutzungsplan ist die entsprechende Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach hat daher in seiner Sitzung am 23.02.2023 den einleitenden Beschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung „Adenrother Weg“ gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB gefasst.

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Bei der Aufstellung der Satzung sind gemäß § 34 Abs. (6) Satz 1 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Demzufolge wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen einer Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.

Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird. Ebenso wird von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung „Adenrother Weg“ (Planurkunde, textliche Festsetzungen; beigefügt ist eine Begründung gemäß § 2a BauGB) liegen gemäß § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 03.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.

Darüber hinaus sind gemäß § 4a (4) S. 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/laufende-verfahren/adenrother-weg-stebach/ oder unter dem Kurzlink vg-dierdorf.de/-BL2023005 einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Planunterlagen auch in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.

Gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf abgegeben werden können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Stebach, den 19.07.2023
Andreas Krobb, Ortsbürgermeister