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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 31/2022
Aus den Gemeinden
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1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.11.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Ortsgemeinde Großmaischeid (Erschließungsbeitragssatzung)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großmaischeid hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit dem § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) die folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 6 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:

„Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Ortsgemeinde Großmaischeid stehenden Erschließungsanlagen i. S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen."

Großmaischeid, 27.07.2022  —  In Vertretung
Hans-Dieter Spohr, 1. Beigeordneter

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.11.2014 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 24 Absatz 3 Satz 2 GemO).

Hinweis

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7 in 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.