für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
und
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Stebach liegen in der Zeit vom 04. August 2022 bis 17.August 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Maischeider Straße 4, 56276 Stebach) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Stebach haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Stebach, Maischeider Straße 4, 56276 Stebach, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.