Gemäß der Abfallsatzung des Landkreises Neuwied ist die Ablagerung von gewerblichen Grünabfällen nicht gestattet. Es dürfen ausschließlich Ast- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten angeliefert werden.
| Zugelassenes Material: | |
| • | Ast- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 8 cm |
| • | Maximale Länge: 1,50 m |
| • | Keine Annahme von Gras- oder Feinschnitt |
| • | Kleinere Wurzeln (Sträucher) ohne anhaftende Erde sind erlaubt |
| Nicht zugelassen: | |
| • | tammholz |
| • | Wurzelwerk mit Erde |
| • | Astmaterial über 8 cm Durchmesser (s. Hinweis unten) |
Hinweis:
Äste mit einem Durchmesser über 8 cm (bis 1,50 m Länge) können kostenlos mit einem Umweltscheck zur Deponie Linkenbach gebracht werden.
Stammholz und Wurzelwerk können dort gebührenpflichtig entsorgt werden.
Der Platz ist videoüberwacht.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben - zur Entlastung der Umwelt und zur Einhaltung der Vorschriften.