Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 31/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Astplatz in Dierdorf-Wienau (Nähe Flugplatz)

Benutzung des videoüberwachten Astplatzes

Gemäß der Abfallsatzung des Landkreises Neuwied ist die Ablagerung von gewerblichen Grünabfällen nicht gestattet. Es dürfen ausschließlich Ast- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten angeliefert werden.

Zugelassenes Material:

Ast- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 8 cm

Maximale Länge: 1,50 m

Keine Annahme von Gras- oder Feinschnitt

Kleinere Wurzeln (Sträucher) ohne anhaftende Erde sind erlaubt

Nicht zugelassen:

tammholz

Wurzelwerk mit Erde

Astmaterial über 8 cm Durchmesser (s. Hinweis unten)

Hinweis:

Äste mit einem Durchmesser über 8 cm (bis 1,50 m Länge) können kostenlos mit einem Umweltscheck zur Deponie Linkenbach gebracht werden.

Stammholz und Wurzelwerk können dort gebührenpflichtig entsorgt werden.

Der Platz ist videoüberwacht.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben - zur Entlastung der Umwelt und zur Einhaltung der Vorschriften.

Stadtverwaltung Dierdorf
für den Stadtteil Wienau
Sven Jost, Ortsvorsteher