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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 31/2025
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2025 vom 30.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug  —  12.540.953,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  12.147.953,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  11.729.953,39 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  11.514.953,39 EUR

und beträgt voraussichtlich zum 31.12.2025  —  11.905.953,39 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

Großmaischeid, 30.07.2025
Ortsgemeinde Großmaischeid
Guido Kern, Ortsbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 31.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Festsetzungen nach §95 Abs. 4 GemO sind nicht enthalten.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 30.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Manuel Seiler, Bürgermeister