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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Marienhausen, Flur 33, Flurst. 3, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf dem Wollsacker, groß 0,7551 ha.

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.