Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 10.863.000 | 471.600 | 11.334.600 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 11.410.000 | 275.600 | 11.685.600 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -547.000 | 196.000 | -351.000 |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -271.000 | 202.000 | -69.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.187.000 | -2.109.700 | 77.300 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.109.000 | -1.848.700 | 1.260.300 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -922.000 | -261.000 | -1.183.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.193.000 | 59.000 | 1.252.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 821.000 EUR auf | 0 EUR |
| zusammen von bisher | 821.000 EUR auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf von bisher 0 EUR auf 1.449.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, von bisher 0 EUR wird festgesetzt auf 190.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 EUR.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug — 11.188.958,32 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt — 11.242.958,32 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 10.782.958,32 EUR
und beträgt voraussichtlich
zum 31.12.2023 — 10.431.958,32 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 24.08.2023 bis einschließlich 06.09.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.