| 1. | Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) beabsichtigt. | ||
| Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. | ||
| Zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 102 bis 108 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 54, 113, 114, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG. | ||
| 2. | Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung | ||
| Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in und östlich der Ortslage Rüscheid, hat eine Größe von 257,89 ha und wird durch acht Schutzzonen (vier Schutzzonen I, drei Schutzzonen II und eine Schutzzone III) gebildet. Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 entnommen werden. | ||
| Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt: | ||
| Zone I | = | Fassungsbereich (nicht schraffiert), |
| Zone II | = | Engere Schutzzone (senkrecht schraffiert) und |
| Zone III | = | Weitere Schutzzone (waagrecht schraffiert) |
| Überschneidungsflächen mit WSG Brunnen Kleinmaischeid 1-3. = diagonal kariert. | ||
| Die Zonen I | ||
| erstrecken sich auf die Gemarkung Rüscheid, Flur 5, Flurstück Nrn. 28/4, 31, 14/1, 14/2, 16/1, 17, 40, 41/16 und Flur 6, Flurstück-Nrn. 11/1, 12/1, 16 und Flur 4, Flurstück-Nr.4/1. | ||
| Die Zonen II | ||
| erstrecken sich auf die Gemarkung Rüscheid, Flure 4, 5 und 6 sowie die Gemarkung Thalhausen, Flur 12. | ||
| Die Zone III | ||
| erstreckt sich auf die Gemarkungen Rüscheid, Flure 4-12, Thalhausen, Flur 12, Urbach- Überdorf, Flur 6 und Dernbach, Flur 5. Darin enthalten sind auch die Überlappungsflächen mit dem WSG „Brunnen Kleinmaischeid 1-3“. | ||
| 3. | Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 312-61-138- 002/2002 und über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann dem Entwurf der geplanten Rechtsverordnung sowie den zugehörigen Karten, Plänen und Verzeichnissen entnommen werden, die zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit ausgelegt werden. | ||
| Die Unterlagen zur geplanten Rechtsverordnung liegen aus vom 27.08. bis einschließlich 26.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Dienstzimmer Nr.: 200, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr. | ||
| Die Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen abrufbar. | ||
| 4. | Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift Einwendungen bei der o.g. Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz erheben. | ||
| Diese Einwendungen müssen also bis spätestens einschließlich 10.10.2024 entweder bei der unter Nr. 3 genannten Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden. | ||
| Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. | ||
| Einwendungen in elektronischer Form sind per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 zu senden an: | ||
| a) info@vg-dierdorf.de | ||
| oder | ||
| b) SGDNord@Poststelle.rlp.de. | ||
| Fußnote: | ||
| 1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). | ||
| Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der | ||
| a) Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/verwaltung- rathaus-politik/die-verbandsgemeindeverwaltung/elektronische-kommunikation/ | ||
| oder | ||
| b) SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind. | ||
| 5. | Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit der begünstigten Person des Wasserschutzgebietes, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. | ||
| Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die begünstigte Person des Wasserschutzgebietes und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. | ||
| Bei Ausbleiben einer beteiligten Person kann auch ohne sie im Erörterungstermin verhandelt werden. | ||
| 6. | Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen | ||
| - können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, | ||
| - kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. | ||
| 7. | Die Einwendungen werden der begünstigten Person des Wasserschutzgebietes und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. | ||
| Auf das Dokument „Besondere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren und sonstigen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“, abrufbar unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/ueber-die-sgd-nord/datenschutz wird verwiesen. | ||
| 8. | Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der SGD Nord und über Rechte nach der DSG-VO sowie über Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der SGD Nord unter dem Suchbegriff: „DSGVO“ zu erhalten. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform übersandt. | ||
| 9. | Rechtsgrundlagen | ||
| Aktuelle Fassungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind im Internet frei zugänglich. Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sind auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "www.gesetze-im-internet.de", Verwaltungsvorschriften auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern "www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de" und die Landesgesetze sowie Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz auf der Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz unter "www.justiz.rlp.de" zu finden. | ||