Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg für das Jahr 2025 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Isenburg liegt in der Zeit vom 21. August 2025 bis 04. September 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Hauptstraße 36, 56271 Isenburg) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Isenburg haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg für das Jahr 2025 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Isenburg, Hauptstraße 36, 56271 Isenburg, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Isenburg wird vor seinen Beschlüssen über die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.