Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach hat für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses nachstehende Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen:
1. Das Dorfgemeinschaftshaus mit seinen Einrichtungen und dem Inventar ist Eigentum der Ortsgemeinde Stebach. Die Ortsgemeinde unterhält diese Einrichtung zum Nutzen ihrer Einwohner.
2. Die Ortsgemeinde stellt ihren Einwohnern das Dorfgemeinschaftshaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung. Ortsfremden kann die Vermietung nachrangig (an veranstaltungsfreien Tagen) gestattet werden. Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister.
Reservierungen Ortsansässiger werden bis zu 15 Monaten im Voraus entgegengenommen.
Ortsfremde Reservierungen können erst 9 Monate vor dem Veranstaltungstag fest zugesagt werden.
3. Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses muss rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin (ausgenommen Beerdigungskaffee) beim Ortsbürgermeister oder beim Beauftragten der Ortsgemeinde beantragt werden.
Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für politische Veranstaltungen, Kundgebungen, Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht, Werbeveranstaltungen und sonstige kommerzielle Veranstaltungen, sowie Polterabende unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten.
Grundsätzlich werden unrichtige Angaben zur Nutzung bzw. zum Umfang der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses (unabhängig von der Entgeltfrage) als Täuschung gewertet und können jederzeit zum Widerruf der Nutzungserlaubnis führen. Die mit dem Widerruf einhergehenden Kosten, sowie die Mietgebühr, trägt in diesen Fällen der Mieter.
4. Die Mieter haben die ordnungs-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Verwendung elektrischer und elektronischer Geräte des Mieters sind untersagt.
Ruhestörender Lärm ist nach 22.00 Uhr untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass im, sowie hinter dem Gebäude (wegen der Nähe zu einem Gastank) nicht geraucht werden darf.
5. Bei Mietbeginn und nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Räumlichkeiten, dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, auf Reinlichkeit, bei den Gebrauchsgegenständen auch auf Vollzähligkeit und eventuelle Beschädigungen vom Beauftragten der Ortsgemeinde überprüft.
Abfall ist bei Räumung selbständig und auf eigene Kosten zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden pauschal mit 100 Euro oder im Falle von Mehrkosten mit den tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten zzgl. 50 Euro Bearbeitungsgebühren geahndet.
Die Räume sind nach Verlassen abzuschließen; die Schlüssel sind beim Beauftragten der Ortsgemeinde abzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter für den Austausch der Schließanlage.
6. Bier und alkoholfreie Getränke dürfen nur von der Firma Blum, 56242 Selters, bezogen werden.
Im Übrigen haben die Mieter den Anweisungen des Ortsbürgermeisters oder des Beauftragten der Ortsgemeinde Folge zu leisten.
7. Über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Folgende Benutzungsgebühren (Entgelte) sind vom Veranstalter zu zahlen:
a) Benutzung des kleinen Saales
Grundgebühr für den ersten Tag
für Familienfeiern von Einwohnern 70,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 35,00 €
Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Einwohnern 55,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für Familienfeiern von Ortsfremden 100,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 50,00 €
Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Ortsfremden 70,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für öffentliche Veranstaltungen der örtlichen Vereine 75,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 35,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für Veranstaltungen der örtlichen Betriebe 120,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 60,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für Veranstaltungen
von ortsfremden Vereinen und Betrieben 180,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 90,00 €
b) Benutzung des kleinen und des großen Saales gemeinsam
Grundgebühr für den ersten Tag
für Familienfeiern von Einwohnern 110,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 55,00 €
Grundgebühr pro Tag
für Beerdigungskaffee von Einwohnern 75,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für Familienfeiern von Ortsfremden 150,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 75,00 €
Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Ortsfremden 100,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für öffentliche Veranstaltungen der örtlichen Vereine 115,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 55,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag
für Veranstaltungen der örtlichen Betriebe 160,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 80,00 €
Grundgebühr für den ersten Tag für Veranstaltungen
von ortsfremden Vereinen und Betrieben 250,00 €
Grundgebühr für jeden weiteren Tag 125,00 €.
Die Grundgebühr für in diesem Gebührentarif nicht aufgeführte Veranstaltungen setzt der Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Ortsbeigeordneten fest.
Anmietungen, welche auf unwahren, unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, werden mit dem Gebührenhöchstsatz (VA ortsfremder Vereine) abgerechnet.
c) Außer der Miete werden folgende Nebenkosten erhoben:
| a) | für die Reinigung des kleinen Saales 70,00 € |
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| für die Reinigung des kleinen und großen Saales gemeinsam 100,00 € |
| b) | für die Übernahme und Abnahme des Dorfgemeinschaftshauses pauschal 20,00 € |
| c) | für die Telekommunikationseinrichtungen pauschal 10,00 € |
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| (gebührenpflichtige Sonderrufnummern o.ä. werden gesondert berechnet) |
| d) | - entfällt - |
| e) | Nach Verbrauch wie folgt: |
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| Strom: Aktueller Vertragsdurchschnittspreis je kw/h (aufgerundet) zzgl. 5 Cent/kWh |
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| Gas: Preis je kw/h laut letzter Tankfüllung (aufgerundet) zzgl. 5 Cent/kWh |
| f) | Wiederbeschaffungspreis für beschädigte Gegenstände |
| g) | für Instandsetzung und Erneuerung beschädigter oder nicht mehr zu reinigender Gebäudeteile |
Für Polterabende und Veranstaltungen ortsfremder Vereine und Betriebe ist eine Kaution von 300,00 € in bar oder einer Bankbürgschaft im Voraus zu hinterlegen.
Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern sich bei der Abnahme keine Beanstandungen ergeben.
8. Vorhandenes Inventar muss vom Benutzer ordnungsgemäß gereinigt werden.
Der Veranstaltungsraum, Flure, Toiletten sowie der unmittelbare Außenbereich sind besenrein zu verlassen. Die Reinigung und Räumung hat bis spätestens 12.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages zu erfolgen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Benutzer die allgemeine Reinigung zwischen den Veranstaltungen selbst durchzuführen.
9. Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine Rechnung.
Die Benutzungsgebühr ist bei Abschluss des Mietvertrages und die zu zahlenden Nebenkosten sind innerhalb acht Tagen nach Rechnungsdatum bei der Verbandsgemeindekasse Dierdorf einzuzahlen.
10. Der Mieter stellt die Ortsgemeinde Stebach von allen Haftungsansprüchen aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und der Zuwegung zum Gebäude frei.
11. Die alte Benutzungsordnung mit Gebührentarif vom 09.04.2010 tritt mit Ablauf des 30.09.2022 außer Kraft.
Dieser Gebührentarif tritt zum 01.10.2022 in Kraft.