Der Kreistag des Landkreises Neuwied hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Neuwied auf Sonntag, den 10. November 2024, festgelegt.
Am gleichen Tag wird auch der Beirat für Migration und Integration der Stadt Neuwied gewählt.
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahlen lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge können bis zu 10 Personen umfassen.
Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl (B. I.) einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende (Name, Vorname und Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung des Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge für den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Kreisverwaltung Neuwied, Kreiswahlleiter, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft ab
am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
In den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied sind 10 Mitglieder nach dem Mehrheitswahlprinzip zu wählen. Weitere 5 Mitglieder werden vom Kreistag berufen.
Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Neuwied können über die Homepage der Kreisverwaltung Neuwied eingesehen, oder telefonisch erfragt werden: 02631 / 803-0
Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen, Zustimmungserklärungen der Bewerber mit Bescheinigungen der Wählbarkeit können auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied abgerufen werden oder können nach Anfrage auch postalisch versendet werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, diese direkt bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, Zimmer 8, Erdgeschoss, zu erhalten
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.