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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbands­gemeinde Dierdorf für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 08. Septem­ber 2022 bis 21. September 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage), zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Manuel Seiler, Bürgermeister