Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 36/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde Dierdorf

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2024 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 05. September 2024 bis 18. September 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage), zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 04.09.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister