Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2026 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 03. September 2026 bis 16. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage), zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Dierdorf, 02.09.2026