Alle Kinder, die bis zum 31. August 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig und müssen eingeschrieben werden. Alle Kinder die nach dem 31.08.2017 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklungsstand besitzen. Die Einschreibung dieser Kinder erfolgt im Februar 2023. Eine Aufforderung hierzu wird zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt erscheinen.
Sollte Ihr Kind offensichtlich oder vermutlich einen erhöhten Förderbedarf haben, können Sie es auch direkt an der zuständigen Förderschule anmelden. Sie müssen uns jedoch hierüber in Kenntnis setzen.
Sollten Sie nicht im Einzugsbereich unserer Schule wohnen, aber den Besuch der Ganztagsschule in Erwägung ziehen, melden Sie Ihr Kind bitte bei der zuständigen Grundschule an und stellen dort einen Gastschulantrag. Wir bitten trotzdem um eine kurze telefonische oder schriftliche Mitteilung.
Um Sie über das gesamte Aufnahmeprozedere zu informieren, laden wir die Eltern am 20.09.2022 um 19.00 Uhr zu einem Elternabend im Foyer der Schule ein.
Wir werden an diesem Abend allen die notwendigen Antragsunterlagen und Formulare zur Erfassung der Daten aushändigen und bitten darum, diese der Schule bis zum 30.09.2022 ausgefüllt zukommen zu lassen. Sollten Sie verhindert sein, organisieren Sie bitte eine Mitnahme der Unterlagen durch andere Eltern oder holen Sie diese bei uns morgens zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr ab.