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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 37/2025
Aus den Gemeinden
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Stebach

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Stebach liegen in der Zeit vom 11. September 2025 bis 25. September 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Maischeider Straße 4, 56276 Stebach) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Stebach haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Stebach, Maischeider Straße 4, 56276 Stebach, schriftlich einzureichen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 10.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister