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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 37/2026
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsge­meinde Kleinmaischeid für das Jahr 2026

mit dem 1. Nachtragshaushalts­plan und seinen Anlagen  und Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kleinmaischeid liegen in der Zeit vom 10. September 2026 bis 23. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kleinmaischeid haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kleinmaischeid, Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid, schriftlich einzureichen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kleinmaischeid wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 09.09.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister