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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 39/2022
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2022 vom 28.09.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 1.434.626,28 EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.598.239,88 EUR

und beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich 1.496.239,88 EUR

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

§ 12

(entfällt)

Stebach, 28.09.2022 — Andreas Krobb
Ortsgemeinde Stebach —  Ortsbürgemeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.09.2022 bis einschließlich 12.10.2022 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 28.09.2022 — Manuel Seiler
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf —  Bürgermeister