Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kleinmaischeid liegen in der Zeit vom 29. September 2022 bis 12. Oktober 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kleinmaischeid haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kleinmaischeid, Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kleinmaischeid wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.