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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 39/2025
Aus den Gemeinden
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Stadt Dierdorf

Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Dierdorf-Giershofen zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 30. November 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers und am Sonntag, dem 14.12.2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Dierdorf-Giershofen statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24.10.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.

Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, erhalten.

Dierdorf, den 12.09.2025
Ulrich Schreiber, Stadtbürgermeister
zugleich Wahlleiter