Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Marienhausen liegt in der Zeit vom 25. Januar 2024 bis 07. Februar 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Marienhausen haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Marienhausen, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienhausen wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.