Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge |
| 620.900 | 14.410 | 635.310 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen |
| 924.900 | 18.410 | 943.310 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) |
| -304.000 | -4.000 | -308.000 |
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| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
| -301.000 | -25.000 | -326.000 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
| 56.000 | -56.000 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
| 214.000 | 14.000 | 228.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
| -158.000 | -70.000 | -228.000 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
| 459.000 | 95.000 | 554.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne vorsorgliche Anschaffungspauschale) erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von bisher 158.000 EUR auf 176.000 EUR
zusammen von bisher 158.000 EUR auf 176.000 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 276.000 EUR festgesetzt auf 410.000 EUR.
§§ 4 - 5
(werden nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.562.886,57 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.729.746,64 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.642.741,64 EUR
und voraussichtlich zum 31.12.2025 1.334.741,64 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
§§ 7 - 11
(werden nicht geändert)
Isenburg, 01.10.2025
Ortsgemeinde Isenburg
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. §103 Abs. 2 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §2 und §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1) | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushalsjahr 2025 in Höhe von 176.000,- € genehmigt. |
| 2) | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 410.000,- € wird genehmigt. |
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dierdorf, 01.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung