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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 40/2025
Aus den Gemeinden
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Isenburg

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

EUR

verändert um EUR

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

620.900

14.410

635.310

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

924.900

18.410

943.310

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

-304.000

-4.000

-308.000

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-301.000

-25.000

-326.000

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

56.000

-56.000

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

214.000

14.000

228.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-158.000

-70.000

-228.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

459.000

95.000

554.000

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne vorsorgliche Anschaffungspauschale) erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR

verzinste Kredite von bisher 158.000 EUR auf 176.000 EUR

zusammen von bisher 158.000 EUR auf 176.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 276.000 EUR festgesetzt auf 410.000 EUR.

§§ 4 - 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.562.886,57 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.729.746,64 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.642.741,64 EUR

und voraussichtlich zum 31.12.2025 1.334.741,64 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 - 11

(werden nicht geändert)

Isenburg, 01.10.2025

Ortsgemeinde Isenburg

Detlef Mohr, Ortsbürgermeister

Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Die nach §95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. §103 Abs. 2 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §2 und §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1)

Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushalsjahr 2025 in Höhe von 176.000,- € genehmigt.

2)

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 410.000,- € wird genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 01.10.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Manuel Seiler, Bürgermeister