Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Marienhausen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Marienhausen liegt in der Zeit vom 09. Oktober 2025 bis 23. Oktober 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Marienhausen haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Marienhausen, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienhausen wird vor seinen Beschlüssen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.