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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 41/2026
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen

für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Marienhausen liegt in der Zeit vom 08. Oktober 2026 bis 21. Oktober 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Marienhausen haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Marienhausen für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Marienhausen, Auf der Hohl 1, 56269 Marienhausen, schriftlich einzureichen.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Marienhausen wird vor seinen Beschlüssen über die Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 07.10.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister