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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 41/2026
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2026 vom 07.10.2026

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0 EUR auf

0 EUR

verzinste Kredite von bisher

1.148.000 EUR auf

0 EUR

zusammen von bisher

1.148.000 EUR auf

0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 1.780.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen ändert sich von bisher 0 EUR auf 400.000 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 1.144.000 EUR festgesetzt auf 1.154.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  12.143.357,64 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  13.649.025,33 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  13.369.025,33 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt  —  12.633.025,33 EUR

und beträgt voraussichtlich

zum 31.12.2026  —  12.260.025,33 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

§ 9 Altersteilzeit

§ 10 Leistungszahlungen

§ 11 Bewirtschaftungsregeln

§ 12 Weitere Bestimmungen

(werden nicht geändert)

Dierdorf 07.10.2026

Stadt Dierdorf

Ulrich Schreiber,Stadtbürgermeister

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.10.2026 bis einschließlich 21.10.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.09.2026 vorgelegt worden. Die nach §§ 118 abs.1 i.V.m 95 Abs. 4, 97 Abs.2 Satz 2, 102, 105 Abs. 3 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §3 und §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1)

Die unter §3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 400.000, -€ genehmigt.

2)

Der unter §4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.154.000, - € genehmigt.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 07.10.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Manuel Seiler, Bürgermeister