Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 12.061.800 | 441.000 | 12.502.800 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 12.651.800 | 224.000 | 12.875.800 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -590.000 | 217.000 | -373.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -237.000 | 231.000 | -6.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.783.000 | -1.686.000 | 1.097.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.349.000 | -2.231.000 | 2.118.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.566.000 | 545.000 | -1.021.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.803.000 | -776.000 | 1.027.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 1.148.000 EUR auf | 0 EUR |
| zusammen von bisher | 1.148.000 EUR auf | 0 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 1.780.000 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen ändert sich von bisher 0 EUR auf 400.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 1.144.000 EUR festgesetzt auf 1.154.000 EUR.
(werden nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt — 12.143.357,64 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 13.649.025,33 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 13.369.025,33 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt — 12.633.025,33 EUR
und beträgt voraussichtlich
zum 31.12.2026 — 12.260.025,33 EUR
Anmerkung:
Der Jahresabschlüsse ab 2023 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Dierdorf 07.10.2026
Stadt Dierdorf
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.10.2026 bis einschließlich 21.10.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 – während der Öffnungszeiten – öffentlich aus.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich Bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.09.2026 vorgelegt worden. Die nach §§ 118 abs.1 i.V.m 95 Abs. 4, 97 Abs.2 Satz 2, 102, 105 Abs. 3 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §3 und §4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1) | Die unter §3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 400.000, -€ genehmigt. |
| 2) | Der unter §4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.154.000, - € genehmigt. |
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dierdorf, 07.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung