Um einer ortsansässigen Tierklinik in Großmaischeid die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, den einleitenden Beschluss gemäß § 1 (3) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB über die Aufstellung eines Bebauungsplanes “Sondergebiet Tierklinik“ zu fassen. Da gemäß § 8 (2) BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen (Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierklinik“) in einem separaten Verfahren (7. Änderungsverfahren) geändert.
Die Planbereichsgrenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ sind dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan zu entnehmen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 26.03.2025 hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik gemäß § 3 (2) BauGB) im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB durchzuführen.
Zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter https://www.vg-dierdorf.de/bauen-umwelt-wirtschaft/bauen-wohnen/bauleitplanungen/laufende-verfahren/bebauungsplan-sondergebiet-tierklinik/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.
Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zur Planung liegen bislang folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB vor: