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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 43/2022
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 27. Oktober 2022 bis 09. November 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsge­meindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.

Der Stadtrat der Stadt Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und ent­scheiden.

Dierdorf, 26.10.2022  —  Manuel Seiler, Bürgermeister