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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 43/2023
Aus den Gemeinden
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Benutzungsordnung und Gebührentarif Bürgerhaus Kleinmaischeid

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kleinmaischeid hat für die Benutzung des Bürgerhauses nachstehende Benutzungsordnung mit Gebührentarif beschlossen:

1. Das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen und dem Inventar ist Eigentum der Ortsgemeinde Kleinmaischeid. Die Ortsgemeinde unterhält diese Einrichtung zum Nutzen ihrer Einwohner.

2. Die Ortsgemeinde stellt ihren Einwohnern das Bürgerhaus mit seinen Einrichtungen auf privatrechtlicher Grundlage (Vermietung) für Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung. Ortsfremden kann die Vermietung nachrangig (an veranstaltungsfreien Tagen) gestattet werden. Die Entscheidung trifft der Ortsbürgermeister.

Für Disco- oder discoähnliche Veranstaltungen wird das Bürgerhaus nur an fünf Tagen im Jahr vermietet; davon maximal an zwei Tagen für Veranstaltungen, die nicht von örtlichen Vereinen durchgeführt werden.

3. Die Benutzung des Bürgerhauses muss drei Monate vor dem Veranstaltungstermin (ausgenommen Beerdigungskaffee) beim Ortsbürgermeister oder beim Beauftragten der Ortsgemeinde beantragt werden.

4. Die Mieter haben die ordnungs-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Ruhestörender Lärm ist nach 22.00 Uhr untersagt, wobei sich die zumutbare Grenze nach den Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 (6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) - GVBl. 1998 S. 503 - bestimmt.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass in den Räumen des Bürgerhauses ein generelles Rauchverbot gilt.

5. Bei Mietbeginn und nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Räumlichkeiten, dazu zählt auch das mitbenutzte Grundstück (Außenanlagen, Parkplätze) sowie die Ein-richtungs- und Gebrauchsgegenstände, auf Reinlichkeit, bei den Gebrauchsgegenständen auch auf Vollzähligkeit und eventuelle Beschädigungen im Beisein des Mieters vom Beauftragten der Ortsgemeinde überprüft.

Die Räume sind nach Verlassen abzuschließen; die Schlüssel sind beim Beauftragten der Ortsgemeinde abzugeben.

6. Bier und alkoholfreie Getränke dürfen nur von der Firma Getränke Kemmler GmbH, 56307 Dernbach bezogen werden. Die Bestellung der Getränke hat mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Bezugsverpflichtung oder einem Verstoß dagegen, ist der Mieter zur Übernahme des vom Vermieter an die Fa. Getränke Kemmler GmbH zu zahlenden Schadenersatzes verpflichtet.

Im Übrigen haben die Mieter den Anweisungen des Ortsbürgermeisters oder des Beauftragten der Ortsgemeinde Folge zu leisten.

7. Über die Benutzung des Bürgerhauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Folgende Benutzungsgebühren (Entgelte) sind vom Veranstalter zu zahlen:

a) Benutzung des kleinen Saales

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Einwohnern 65,00 €

Grundgebühr pro Tag für Beerdigungskaffe von Einwohnern 55,00 €

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Ortsfremden 160,00 €

Grundgebühr für Beerdigungskaffee von Ortsfremden 100,00 €

Grundgebühr pro Tag für interne Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 65,00 €

Grundgebühr pro Tag für öffentliche Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 180,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen

der örtlichen Betriebe 220,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen

von ortsfremden Vereinen und Betrieben 370,00 €

b) Benutzung des großen Saales

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Einwohnern 115,00 €

Grundgebühr pro Tag für Beerdigungskaffee von Einwohnern 75,00 €

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Ortsfremden 295,00 €

Grundgebühr pro Tag für Beerdigungskaffee

von Ortsfremden 145,00 €

Grundgebühr pro Tag für interne Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 115,00 €

Grundgebühr pro Tag für öffentliche Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 370,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen

der örtlichen Betriebe 620,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen

von ortsfremden Vereinen und Betrieben 745,00 €

c) Benutzung des großen Saales mit Mehrzweckraum

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Einwohnern 150,00 €

Grundgebühr pro Tag für Familienfeiern von Ortsfremden 345,00 €

Grundgebühr pro Tag für interne Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 150,00 €

Grundgebühr pro Tag für öffentliche Veranstaltungen

der örtlichen Vereine 435,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen örtlicher Betriebe 680,00 €

Grundgebühr pro Tag für Veranstaltungen

ortsfremder Vereine und Betriebe 865,00 €

d) Die Grundgebühr für in diesem Gebührentarif nicht aufgeführte Veranstaltungen setzt der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten fest.

8. Außer der Miete sind folgende Nebenkosten zu erstatten:

a)

Wiederbeschaffungspreis für beschädigte Gegenstände

b)

Instandsetzung und Erneuerung beschädigter oder nicht mehr zu reinigender Gebäudeteile

c)

Reinigung entsprechend den Regelungen nach Nr. 8

d)

Übergabe vor und Abnahme (Kontrolle) nach jeder Veranstaltung

e)

Überwachung des Ein- und Ausräumens der Bestuhlung bzw. das Ein- und Ausräumen der Bestuhlung durch Beauftragte der Ortsgemeinde.

9. Gläser, Porzellan, Bestecke, Büfett, Außenanlagen und Küche einschl. Inventar müssen vom Benutzer ordnungsgemäß gereinigt werden.

Der Veranstaltungsraum, Flure und Toiletten sind besenrein zu verlassen. Die Reinigung und Räumung hat bis spätestens 12.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages zu erfolgen.

Für die allgemeine Reinigung werden pauschal für jede Veranstaltung im kleinen Saal 80,00 € und im großen Saal 120,00 € erhoben.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Benutzer die allgemeine Reinigung zwischen den Veranstaltungen selbst durchzuführen. Dies ist vom Mieter vor Benutzung des Bürgerhauses beim Ortsbürgermeister anzuzeigen, sodass eine Reinigungseinweisung durch den Beauftragten der Gemeinde erfolgen kann.

10. An Entgelt für die Übernahme und Abnahme sind pauschal 55,00 € zu erstatten.

Die Tätigkeiten beim Ein- und Ausräumen der Bestuhlung werden nach Stundensätzen für die aufgewandte Zeit berechnet.

11. Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten erhält der Mieter eine Rechnung. Die Benutzungsgebühr ist bei Abschluss des Mietvertrages und die zu zahlenden Nebenkosten sind innerhalb zwei Wochen nach Rechnungsdatum bei der Verbandsgemeindekasse Dierdorf einzuzahlen.

12. Für Polterabende und Veranstaltungen ortsfremder Vereine und Betriebe ist eine Kaution von 250,00 € in bar oder einer Bankbürgschaft im Voraus zu hinterlegen. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, sofern sich bei der Abnahme keine Beanstandungen ergeben.

13. Der Mieter stellt die Ortsgemeinde Kleinmaischeid von allen Haftungsansprüchen aus Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und der Zuwegung zum Gebäude frei.

14. Diese Benutzungsordnung mit Gebührentarif tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 07.11.2018 außer Kraft.

Kleinmaischeid, den 17.10.2023
Ortsgemeinde Kleinmaischeid
Philipp Rasbach, Ortsbürgermeister