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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 43/2023
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Isenburg für das Jahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR

verzinste Kredite von bisher 378.000 EUR auf 144.000 EUR

zusammen von bisher 378.000 EUR auf 144.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

(wird nicht geändert)

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 0 EUR festgesetzt auf 50.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug 1.461.931,50 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 1.369.931,50 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 1.313.931,50 EUR

und beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.350.931,50 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

Isenburg, 25.10.2023
Ortsgemeinde Isenburg
Detlef Mohr, Ortsbürgermeister

Abweichend der Planung hat die Kreisverwaltung nach erfolgter Prüfung der Unterlagen den unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag für Investitionskredite in Höhe von 140.000,- € genehmigt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 26.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 25.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister