Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 906.600 | 58.940 | 965.540 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 946.600 | -18.060 | 928.540 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -40.000 | 77.000 | 37.000 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -24.000 | 60.000 | 36.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.000 | 3.000 | 5.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 380.000 | -218.000 | 162.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -378.000 | 221.000 | -157.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 402.000 | -281.000 | 121.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von bisher 378.000 EUR auf 144.000 EUR
zusammen von bisher 378.000 EUR auf 144.000 EUR
(wird nicht geändert)
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 0 EUR festgesetzt auf 50.000 EUR.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 betrug 1.461.931,50 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 1.369.931,50 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 1.313.931,50 EUR
und beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.350.931,50 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.
(werden nicht geändert)
Abweichend der Planung hat die Kreisverwaltung nach erfolgter Prüfung der Unterlagen den unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag für Investitionskredite in Höhe von 140.000,- € genehmigt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 26.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.