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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 43/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Über die öffentl. Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Isenburg

In der Gemarkung Isenburg wurde das Liegenschaftskataster bei dem/n nachfolgend aufgeführten Flurstück/en aus Anlass eines Zeichenfehlers durch den Fortführungsnachweis AZ 109159/2023 aktualisiert.

Flurstück alt:

Flurstück neu:

Flur

Flurstück

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

3

109

3

109/1

Hohl

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: „Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 25.10.2023 bis 08.12.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, Zimmer 505 ausgelegt und kann während den Dienststunden Montag - Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus einzulegen. Der Widerspruch kann

1.) schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

oder

2.) durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Gernot Köth
Gernot Köth, Vermessungsrat