Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
und
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Großmaischeid sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Großmaischeid liegt in der Zeit vom 24. Oktober 2024 bis 6. November 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und im Büro des Ortsbürgermeisters (Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid) während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Großmaischeid haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie zum Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großmaischeid für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Großmaischeid, Dierdorfer Straße 2, 56276 Großmaischeid, schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Großmaischeid wird vor seinen Beschlüssen über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen und über die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Dierdorf, 23.10.2024