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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 43/2025
Aus den Gemeinden
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Ausfall der Direktwahl

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dierdorf

Ausfall der Direktwahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Dierdorf-Giershofen

Der Wahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2025 festgestellt, dass bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge am Montag, 13.10.2025, 18.00 Uhr, kein Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Dierdorf-Giershofen eingereicht wurde.

Die Direktwahl (Urwahl) einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers am 30. November 2025 fällt daher aus.

Die Wahl einer Ortsvorsteherin / eines Ortsvorstehers erfolgt somit durch den Ortsbeirat des Ortsbezirks Dierdorf-Giershofen.

Dierdorf, den 14.10.2025
Ulrich Schreiber, Stadtbürgermeister
zugleich Wahlleiter