Einsicht in den Jahresabschluss des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach hat anlässlich ihrer Sitzung am 04.09.2025 den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Bilanzprüfers versehenen Jahresabschluss des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach für das Wirtschaftsjahr 2024
festgestellt.
Der Jahresabschluss einschließlich Bestätigungsvermerk des Bilanzprüfers liegt gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO i.V.m. § 7 KomZG und i.V.m. § 8 DVO zu § 27 GemO in der Zeit vom 03.11. bis zum 14.11.2025 zu jedermanns Einsicht
| 1. | im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 104/105 und |
| 2. | im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310 |
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.