Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 10. November 2022 bis 23. November 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage), zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.