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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 45/2023
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kleinmaischeid für das Jahr 2023 vom 08.11.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§§ 2 bis 5

(werden nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 betrug 5.784.371,04 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 5.771.371,04 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 5.688.371,04 EUR

und beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 5.689.371,04 EUR

Anmerkung:

Der Jahresabschlüsse für 2021 und 2022 liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht vor.

§§ 7 bis 12

(werden nicht geändert)

Kleinmaischeid, 08.11.2023
Ortsgemeinde Kleinmaischeid
Philipp Rasbach, Ortsbürgermeister

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 09.11.2023 bis einschließlich 22.11.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Zimmer-Nr. 308 - während der Öffnungszeiten - öffentlich aus.

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Dierdorf, 08.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister