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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Dierdorf

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 07. November 2024 bis 20. November 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage), zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 06.11.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

Manuel Seiler, Bürgermeister