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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 45/2024
Aus den Gemeinden
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Stebach

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

(wird nicht geändert)

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

(wird nicht geändert)

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.598.239,88 EUR

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.496.239,88 EUR

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.459.239,88 EUR

und zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.405.169,88 EUR

Anmerkung:

Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 noch nicht vor.

§§ 7 bis 11

(werden nicht geändert)

Stebach, den 06.11.2024
Ortsgemeinde Stebach
Andreas Krobb, Ortsbürgermeister