Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | |||
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| gegenüber bisher EUR | verändert um EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 451.000 | -6.510 | 444.490 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 527.000 | -28.440 | 498.560 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -76.000 | 21.930 | -54.070 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -62.000 | 23.480 | -38.520 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 105.000 | 268.120 | 373.120 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 250.000 | 27.990 | 277.990 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -145.000 | 240.130 | 95.130 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 207.000 | -263.610 | -56.610 |
(wird nicht geändert)
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
(wird nicht geändert)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.598.239,88 EUR
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.496.239,88 EUR
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.459.239,88 EUR
und zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.405.169,88 EUR
Anmerkung:
Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 noch nicht vor.
(werden nicht geändert)