Brennholz wird nur auf Vorbestellung eingeschlagen.
Damit seitens der Forstverwaltung entsprechend disponiert werden kann, bitte ich alle Interessenten, ihren Brennholzbedarf bis spätestens 12. Dez. 2025 anzumelden.
Buchenbrennholz ist nur sehr begrenzt lieferbar, daher bitte ich um Verständnis, dass auch andere Holzarten zugeteilt werden können.
Auf die Brennholzpreise wird eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Brennholz wird nur an Ortsansässige nach Verfügbarkeit verkauft.
Gemäß den Bestimmungen der PEFC-Zertifizierung werden nur noch Personen mit einem anerkannten Motorsägenführerschein zugelassen.
Für die Bestellungen setzen Sie sich bitte möglichst per E-Mail oder alternativ auch telefonisch mit dem Revierbeamten, Herrn Schneider in Verbindung.
Jonas.schneider@wald-rlp.de oder Tel.: 0173/7061421