Die Verbandsgemeinde Dierdorf möchte ihre Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der Dorferneuerung informieren.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.
Fördervoraussetzung ist ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept der Stadt bzw. der Ortsgemeinde. Dies ist in den Ortsgemeinden Großmaischeid, Kleinmaischeid, Marienhausen, Stebach, in den Stadtteilen Brückrachdorf, Giershofen und Elgert sowie in Teilen der Kernstadt von Dierdorf gegeben.
Was wird gefördert:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
Nicht gefördert werden Vorhaben,
Wie hoch wird gefördert:
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die
kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.
| Antragsverfahren/Bewilligungsbehörde für private Vorhaben: | |
| • | Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf sowie bei der Kreisverwaltung Neuwied, auch als Download auf der Homepage: www.kreis-neuwied.de (Bürgerportal / Dienstleistungen von A-Z / Dorferneuerung: private Förderung), erhältlich, |
| • | erforderliche Unterlagen: Förderantrag, Pläne, Kostenvoranschläge, Fotos vom Bestand, |
| • | Bewilligungsbehörde ist die Kreisverwaltung Neuwied. |
Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht erhalten Sie bei der Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Frau Margit Rödder-Rasbach, Dipl.-Ing. (FH), Kreisverwaltung Neuwied, Abt. 6/10-61, Wilhelm-Leuschner Str. 9, 56564 Neuwied, E-Mail: margit.roedderrasbach@kreis-neuwied.de, Tel. 02631/803-235, Fax: 02631/80393-235.
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 05.11.2024