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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

Öffentliche Mitteilung der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Berichtigung von Flächenangaben)

In der Gemarkung Stebach (0375) wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SQ198304/2022, SQ198322/2022, SQ198380/2022, SQ198400/2022, SQ198407/2022 und SQ198409/2022 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt. Der verfügende Teil der Fortführungsnachweise hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Die amtliche Liegenschaftskarte und die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 08.12.2022 bis 09.01.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in Westerburg, Zi. Nr.404 ausgelegt und können während der Dienststunden (Mo. bis Do., 08:00 bis 15:30 Uhr und Fr., 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden. Aufgrund der sich häufig ändernden Corona-Regeln sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig. Beim Aufsuchen des Dienstgebäudes sind die dann aktuell in Rheinland- Pfalz geltenden Schutzmaßnahmen (z. B. Mundschutz, Abstandsregeln) einzuhalten.