Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Ausgabe 47/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2024 mit dem Haushalts­plan

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 23. November 2023 bis 06. Dezember 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 308 (3. Etage) und bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, während der allgemeinen Sprechstunden zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dierdorf haben die Möglichkeit, innerhalb der vorstehenden Frist, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Dierdorf für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf oder bei der Stadtverwaltung Dierdorf, Marktstraße 3, 56269 Dierdorf, schriftlich einzureichen.

Der Stadtrat der Stadt Dierdorf wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 22.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Manuel Seiler, Bürgermeister